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Sportkreis Biedenkopf
Bauhofstr. 1
35239 Steffenberg
Tel.: 06464 / 912 450
Fax: 06464 / 912 451

So könnt ihr uns erreichen

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Willkommen

Willkommen

Willkommen im Sportkreis Biedenkopf

 

Zur Bildungsbroschüre 2010 

 

Lehrgangsankündigung:
20./27.02.2010

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

1. Hilfe Grundlehrgang (2 Doppelstunden) 

 

Ausschreibung für den Heinz-Lindner-Preis 2009

 

Wettbewerb „Unser Verein – IN FORM“

Übungsleiterin sucht
neuen Wirkungskreis

 
 
Wichtige Termine 15.01. und 31.03.10!
Zahlungen an Mitglieder des Vorstands
GEMA - Merkblatt
Ehrenamtspauschale praktisch
Kurse in Sportvereinen
Der Sportkreistag in Wommelshausen
Sonderförderprogramm - Heizung - verlängert!
VBG - Seminare, kostenlos für Sportvereine
Hallenbad Investitionsprogramm

Aktuell

Aktuell
„Ehrenamtspauschale“ – Bundesfinanzministerium schafft Klarheit
28.01.2010 Ehrenamtsträger können von ihrem gemeinnützigen Verein steuerfreie Vergütung (pauschale Aufwandsentschädigung) für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bis zur Höhe von 500,00 Euro im Jahr bekommen (Ehrenamtsfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz – EStG – oder sog. Ehrenamtspauschale). Wichtig ist, dass es sich hierbei um Ehrenamtsträger qua Auftrag handeln muss, die also seitens des Vereinsvorstandes bzw. des Vereins mit der Durchführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt wurden (also auch, aber nicht nur Vorstandsmitglieder). Weiterhin muss die ehrenamtliche Tätigkeit „nebenberuflich“ ausgeübt werden.
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Karnevalsveranstaltungen richtig versichern
21.01.2010 Seit dem 11.11.2009 ist sie wieder da: die fünfte, närrische Jahreszeit. Bevor sie am Aschermittwoch im allgemeinen Wehklagen endet, werden zahlreiche Vereine eigene Karnevalssitzungen, Bälle und Umzüge durchführen. Damit diese Veranstaltungen unbeschwert ablaufen können, sollte man als Vereinsverantwortlicher unbedingt zwischen zwei Arten von Veranstaltungen unterscheiden:
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Sportkreis-Information Nr.12 / 4. Jahrgang
18.12.2009 Vereine die bis zum 13.10.2009 den Ehrenamtsfreibetrag für ehrenamtliche Mitarbeiter bereits in Anspruch genommen hatten, konnten die fehlerhafte Vereinssatzung durch einen jährlichen Vorstandsbeschluss heilen. Das BMF- Schreiben vom 14.10.2009 gibt den Vereinen nunmehr vor, die Vereinssatzung bis zum 31.12.2010 zwingend zu ändern.
Vereine die bis Mitte Oktober 2009 den ehrenamtlichen Mitarbeitern die pauschalen Beträge (z.B. Sitzungsgelder) ausgezahlt haben, befinden sich durch eine Billigkeitsregelung in dem BMFSchreiben vom 14.10.2009 auf der sicheren Seite. Vereine jedoch, die nach dem 14.10.2009 den ehrenamtlichen Mitarbeitern noch pauschale Beträge ausgezahlt haben, oder noch auszahlen wollen, ohne dass die Vereinssatzung geändert wurde, gefährden die Gemeinnützigkeit.
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Tore müssen fallen, nicht "umfallen"
12.11.2009 lautete der Titel einer Informationsbroschüre der ständigen Konferenz der Sportminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 2002. Mit Hilfe dieser Broschüre sollten Verantwortliche im Bereich Sport darüber informiert werden, welche Maßnahmen vorgeschrieben und erforderlich sind, um Tore gegen Umkippen zu sichern.
Herr Dr. Josef Hesse von Schäper Sportgerätevertriebs GmbH: „Nunmehr sind 7 Jahre vergangen und wer glaubt, dass sich die Erkenntnis über die Gefahren kippender Tore im Vereinssport durchgesetzt hat, der hat weit gefehlt. Fragen Sie sich einmal selbst: Wie viele Vereine kennen Sie, bei denen die Tore entsprechend der Anforderungen gesichert sind? Der folgende Beitrag soll dazu dienen, die Gefahren kippender Tore sowie aktuelle Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einmal darzustellen.“
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Archivierte Einträge

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