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Sturmschäden - Was zahlt die Versicherung?
 
Das Sturmtief Xynthia hat schwere Schäden in Deutschland angerichtet: Abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume – vielerorts haben die Orkanböen ein Chaos hinterlassen. Die entstandenen Schäden sind zum Teil beträchtlich. Da kommt unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt. Nach Auskunft der ARAG Experten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.
Auch Vereine sollten auf dieses Kostenrisiko vorbereitet sein!

Gebäudeversicherung
Die heute übliche Gebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Für Schäden an der Einrichtung benötigen Vereine eine zusätzliche Inhaltsversicherung (siehe nachfolgenden Punkt). Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Eigentümer eine solche Versicherung benötigt. Vereine sollten daher für eigene Vereinsheime und/oder Sportanlagen eine entsprechende Versicherung abschließen.

Inhaltsversicherung für Vereinsheime

(Hausratversicherung bei Privatkunden)

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen (z.B. Sportgeräte). Auch hier sind die Folgeschäden an den eingelagerten Sachen des Vereins mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Kaskoversicherungen / Kfz-Zusatzversicherung für Sportvereine
Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt nach Auskunft von ARAG Fachleuten allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z.B. ein unachtsamer Fahrer einem Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist. Was ist jedoch mit den vielen Fahrten für den Verein zu offiziell angesetzten Trainings- und Übungsstunden, Jugendfreizeiten oder zu Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen? Hierfür setzen die Sportler, Funktionäre und Übungsleiter in der Regel private Pkw für den Sportverein ein! Oftmals fehlt eine private Vollkaskoversicherung und der Schaden wird anschließend dem Verein vorgeworfen. Grundsätzlich können Vereine und Verbände im lsb h auf dieses Kostenrisiko vorbereitet sein. Die ARAG Sportversicherung bietet eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz. Dieser praktische Helfer in der Not versichert eigenverschuldete Unfallschäden an den Pkw auf dem Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen.
Und der Comfortschutz versichert zusätzlich auch das Sturmrisiko als Teilkaskoleistung auf den versicherten Fahrten.

Schäden durch Bäume
Ein immer wieder kehrender Streitpunkt sind jedoch umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt worden. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1500 Euro. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das OLG Frankfurt sah das jedoch anders (Urt. v. 27.06.2007 – 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg AZ: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, AZ: 4 U 1761/95).
Vereine im lsb h genießen über die Sportversicherung weit reichenden Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken und Räumlichkeiten, die dem Vereinsbetrieb dienen. Zudem ist in der Haftpflichtversicherung oftmals das Risiko als Vermieter und Verpächter abgedeckt.

Fazit
Abschließend weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt bevor der Gutachter der Versicherung da war, aber um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
Grundsätzlich sollten Sie immer für einen angemessenen Versicherungsschutz Ihres Vereins sorgen und damit möglichen und empfindlichen Schäden vorbeugen.
Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.

Herr Pirmann, e-mail:Horst.Pirmann@arag.de,
Telefon: 069/6789-252

Frau Schülzgen, e-mail:Ursula.Schuelzgen@arag.de,
Telefon: 069/6789-315

Quelle: aragvid-arag 03/10

Ihre lsb h – Vereinsförderung und –beratung



 
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