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Aktuell

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Public-Viewing-Veranstaltungen von Sportvereinen
 
An diesem Wochenende startet die FIFA Fußball-WM in Südafrika und wie schon bei den letzten Großereignissen werden auch diesmal Public-Viewing-Veranstaltungen stattfinden.

FIFA-Lizenzrechte
Die FIFA verlangt, dass für Public-Viewing-Veranstaltungen bei ihr online (www.fifa.com) eine Lizenz eingeholt wird. Nach FIFA-Definition sind Fernsehübertragungen außerhalb privater Räume (z.B. in Restaurants) als Public-Viewing anzusehen. Unter diese weitgefasste Definition fallen auch öffentliche Übertragungen in Vereinsheimen oder –gaststätten. Nach deutschem Recht darf allerdings eine Fernsehübertragung nur dann von einer Lizenz abhängig gemacht werden, wenn die Übertragung ausschließlich gegen direkte oder indirekte Eintrittsgelder zugänglich ist.
Achtung:
In diesem Zusammenhang sind Preisaufschläge auf die üblichen Preise und Verzehrzwang als indirektes Eintrittsgeld zu werten, das eine Übertragung zu einer lizenzpflichtigen Veranstaltung macht, die zudem als gewerblich gilt, weshalb eine Lizenzgebühr fällig wird.
Auch ist unbedingt darauf zu achten, dass unter keinen Umständen der unrichtige Eindruck erweckt wird, Veranstalter oder Sponsoren stünden in einer offiziellen Verbindung zur FIFA oder zur Fußball-WM bzw. seien offizielle Sponsoren der FIFA bzw. der FIFA Fußball-WM.

GEMA nicht vergessen
Davon unabhängig darf man die GEMA nicht vergessen – die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie verlangt unabhängig von etwaigen FIFA-Lizenzregelungen ihren (möglichen) Beitrag. Dabei geht es nicht um die Spielübertragungen, sondern um die während der Spiele übertragenen Musikwerke, wie z. B. einen WM-Song oder die Nationalhymnen, die dann öffentlich wiedergegeben werden. Eine öffentliche Wiedergabe liegt vor, wenn sie sich nicht lediglich an einen privaten Kreis untereinander bekannter Personen richtet. Veranstaltungen müssen generell vorher (mindestens 3 Tage) bei der Gema angemeldet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die
GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden,
Abraham-Lincoln-Str. 20,
65189 Wiesbaden,
Postfach 2680,
65016 Wiesbaden,
Telefon 0611/7905-0,
Fax -197,
Email bd-wi(at)gema.de.

Ministerium erlässt Verordnung (Verlängerung für Public Viewing bis 1 Uhr)
Hier ein Auszug aus der Veröffentlichung:
Die üblicherweise für den Tag (bis 22 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte werden zur WM bis 1 Uhr nachts verlängert. „Public-Viewing ist also in Hessen ohne behördliche Genehmigung gestattet. Viele Spiele werden erst nach 22 Uhr enden und können so bis zum Ende von den Veranstaltern gezeigt werden“, betonte die Hess. Umweltministerin Lautenschläger. Den vollen Wortlaut entnehmen sie bitte der Pressemitteilung vom 08.06.2010.

Dr. Frank Weller
Vorsitzender Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung


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