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Aktuell

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Bei Vereinsreisen kann auch mal was schief gehen!
 

ARAG Sportversicherung informiert:

Reisen gehören seit langem zum festen Bestandteil des Vereinslebens. Damit diese Reisen möglichst unbeschwert verlaufen können sollte man bei der Vorbereitung einer Reise auch an eventuelle Gefahren und Risiken für die Reiseteilnehmer denken und sie entsprechend absichern.
Die Gesetzgebung (§ 651 K BGB) schreibt dazu vor, dass der Veranstalter von Reisen seine Reiseteilnehmer auch gegen den finanziellen Schaden eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters absichern muss. In einem solchen Fall übernimmt der gewählte Versicherer bei einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters die Erstattung des Reisepreises (wenn Reiseleistungen des Reiseveranstalters ausfallen) und auch die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise.
Was viele dabei nicht wissen: Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter, sondern auch für Vereine und Verbände. Reiseveranstalter ist laut Gesetz, wer mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise (z. B. den Reisebus und die Unterkunft) zu einem Angebot zusammenfasst, mehr als zwei Reisen im Jahr durchführt und diese somit nicht nur gelegentlich vermittelt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Reisepreisabsicherung muss ein Reiseveranstalter dabei jedem Reisenden einen Sicherungsschein auszuhändigen.
Unabhängig von dieser Gesetzesregelung ist vielen Vereinen und Verbänden oft nicht bekannt, dass sie sich als Veranstalter einer Reise sehr hohen Haftungsrisiken aussetzen, die den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen sinnvoll machen. Die ARAG Sportversicherung bietet dazu allen Vereinen und Verbänden günstige Hilfestellungen und Lösungen an, die von der Beantragung des gesetzlich notwendigen Sicherungsscheines bis hin zur Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Krankenversicherung für die Reiseteilnehmer reichen.
Quelle: aragvid-arag 02/10

Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne.

Herr Pirmann, e-mail: Horst.Pirmann@arag.de,
Telefon: 069/6789-252
Frau Schülzgen, e-mail: Ursula.Schuelzgen@arag.de,
Telefon: 069/6789-315

Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung

 
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