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Hallenbad-Investitionsprogramm auf fünf Jahre angelegt! Schwerpunkt im Breiten- und Schulsport | | Wiesbaden. - Mit dem Haushalt für das laufende Jahr 2008 hat der Hessische Landtag das Hallenbad-Investitionsprogramm "HAI" beschlossen. 50 Millionen Euro stehen - verteilt auf fünf Jahre - für die Sanierung und den Neubau von Hallenbädern zur Verfügung. "Ziel ist es, den dringend notwendigen Sanierungsbedarf im Bereich der Hallenbäder weitestgehend zu befriedigen und darüber hinaus einen klaren breitensportlichen Schwerpunkt zu setzen", sagte Innen- und Sportminister Volker Bouffier zur Vorstellung des Sonderinvestitionsprogramms, das durch das Innenministerium entwickelt worden ist. Neben dem Schul- und Vereinssport stehen aber auch dem Leistungssportbereich Förderungen zur Verfügung. Das gelte dann, wenn Hallenbäder eine starke Anbindung an Sportzentren hätten, so Bouffier. | | "Wir wollen, dass Kinder auch in Zukunft schwimmen lernen und unterstützen deshalb die Kommunen", so Bouffier weiter. Kommunen, die gemeinsam ein Hallenbad betreiben, sollen mit einem besonderen Bonus in der Förderung versehen werden. "Wir können dank dieses Sonderprogramms ein möglichst ausgewogenes Versorgungsnetz mit Bädern erhalten bzw. aufbauen" so Bouffier. Freibäder würden aber nur in Ausnahmen bezuschusst. Das Sonderprogramm eröffne die Möglichkeit, die Hallenbäder an die modernen Erfordernisse anzupassen und dem Trend entgegenzuwirken, dass immer mehr Bäder geschlossen werden. | | Darüberhinaus hat das Sonderprogramm auch einen ökologischen Aspekt. "Durch die Sanierungsmaßnahmen, insbesondere die Wärmedämmung, wird ein wichtiger Beitrag zur CO2 Reduzierung geleistet", sagte Bouffier. | | Für das Sonderprogramm, das auf ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro mit einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren ausgelegt ist, können sich Träger bzw. Eigentümer von Hallenbädern bewerben. "Natürlich können sich auch Sportvereine oder Sportfachverbände, Fördervereine sowie Zweck- und Trägervereine an uns wenden. Externe Betreiber können wir nur in besonderen Einzelfällen berücksichtigen. | | 5 Millionen Euro aus dem Sofortprogramm werden als Anschubfinanzierung im Haushalt 2008 bereitgestellt. Weitere 45 Millionen Euro in gleichen Raten zu je 11,25 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung in den folgenden 4 Haushaltsjahren. | | Die Einzelheiten für das Antragsverfahren stehen auf der Ministeriumshomepage unter www.hmdis.hessen.de zum Download zur Verfügung. | | | | Download Beschreibung | | Download Antragsunterlagen |
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