Kurse in Sportvereinen |
| Das Wichtigste vorab: |
- Kurse erweitern das Vereinsangebot,
- Für Kurse sind keine Steuern zu entrichten (Näheres nachfolgend ausführlich),
- Mit Kursen nutzt man die Ressourcen des Vereins (Übungsleiter, Hallen und Geräte),
- Kurse sind zielgerichtet möglich (Gesundheit, Leistungs- und Breitensport!),
- Zielgruppen,
- aktive und ehemals aktive Sportler, ggf. passive Mitglieder,
- Sportinteressierte mit gleichen Interessen (junge Mütter oder alte Herren),
- Kinder und Jugendliche mit Haltungsschäden oder Koordinationsschwierigkeiten,
- Reha-Gruppen, wie Brustkrebs und Koronar.
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| Die Gruppen richten sich nach Angebot und Nachfrage. Also prüfen: Welcher Bedarf besteht, welche Möglichkeiten hat der Verein. |
| Personen - Versicherung |
| Kurs-Veranstaltungen, die von Mitgliedsvereinen für Mitglieder angeboten und durchgeführt werden, sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung des lsb h - Stand: 1. Januar 2005 - versichert. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob es sich um Tagesveranstaltungen oder mehrmonatig dauernde Kurse handelt. |
| Versichert sind große wie kleine Veranstaltungen, z.B. "Tag der offenen Tür", „Vereinswandertag“ oder „Skimeisterschaften“ im Verein. |
| Versicherung für Nichtmitglieder |
| Das Sportangebot der Vereine ist breit gefächert: Lauftreffs, Schnupperkurse, Volksveranstaltungen sowie Gymnastik- oder Fitness-Kurse gehören zu den beliebtesten Veranstaltungsformen. Neben Vereinsmitgliedern nehmen häufig auch Nichtmitglieder an diesen Sportveranstaltungen teil. |
Der Verein kann eine sogenannte Nichtmitglieder-Versicherung abschließen. Versicherungsschutz besteht während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg nach Hause (nicht Hinweg). |
| Der lsb h hat für Nichtmitglieder, die an folgenden speziellen Maßnahmen (Kursen) |
- G.U.T.-Kurse,
- Projekt MUMM und
- Vorbereitung auf das Deutsche Sportabzeichen einschließlich der Abnahme
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| teilnehmen, Versicherungsschutz im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Sportversicherung abgeschlossen. |
| Kurse im Rahmen von SPORT PRO GESUNDHEIT |
| (Mögliche Rückerstattung von Kursgebühren für die Teilnehmer) |
| Mit der Neufassung des § 20 Abs.1 und 2 SGB V aus dem Jahr 2000 und nach dem Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen (KK) zur Umsetzung des § 20 von 2006 können die KK gesundheitsorientierte Bewegungsangebote in Kursform, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind, fördern - sofern sie folgendem Präventionsprinzip entsprechen: |
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
UND folgenden inhaltlichen Schwerpunkten (SP) eindeutig zuzuordnen sind: |
- SP Herz-Kreislauf-System und
- SP Muskel-Skelett-System.
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| Die Teilnehmenden erhalten vom Verein/leitenden Übungsleiter eine "Teilnahmebescheinigung für individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V" zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse. |
| Veranstaltungs – Versicherung |
| Besonderer Versicherungsschutz muss vom Verein abgeschlossen werden bei: |
- der Ausrichtung internationaler Veranstaltungen (z.B. Welt- oder Europameisterschaften) oder Deutscher Meisterschaften für einen Spitzenfachverband,
- gewerblichen Unternehmern der gewerblichen Nebenbetrieben des Vereins (z.B. Reitställe oder Tennishallen, die als GmbHs tätig sind),
- Kursen mit Nichtmitgliedern (siehe nachfolgenden Hinweis).
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| Gegebenenfalls notwendiger Versicherungsschutz kann über das ARAG Sportversicherungsbüro abgeschlossen werden. |
| Steuern |
| Für Vereine mit ideeller Zielrichtung gibt es Vergünstigungen im steuerlichen Bereich. Dies trifft besonders für Vereine zu, deren Satzungszweck die Förderung von Aufgaben und Zielsetzungen ist, welche im öffentlichen Interesse liegen. In der Übernahme von Aufgaben dieser Art leisten diese Vereine einen nicht unbedeutenden Beitrag für unser Gemeinwesen; sie entlasten die Öffentliche Hand, fördern die Allgemeinheit und werden aus diesem Grunde als "gemeinnützige Vereinigungen" steuerlich begünstigt. Da die Gesunderhaltung und die körperliche Leistungsfähigkeit der Bevölkerung eine bedeutsame öffentliche Aufgabe ist, gehören Vereine, die sich der Förderung der sportlichen Betätigung der Bevölkerung verschrieben haben zum Kreis der steuerbegünstigten "gemeinnützigen" Vereine. Nach § 4 Nr. 22b UstG sind u.a. Gebühren für Sportkurse von der Umsatzsteuer befreit. |
| GEMA |
Achtung! Musiknutzung bei Kursen ist für unsere Mitgliedsvereine nur abgegolten, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt und es wird Musik genutzt, muss dies bei der GEMA, Postfach 2680, 65016 Wiesbaden, angemeldet werden. |
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| Quelle: lsb h - Vereinsförderung |
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