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LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Richtlinien für die Gewährung
von Zuschüssen
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen sind
:
die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
der Nachweis der Gemeinnützigkeit
die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Förderungsprogramme
1.
Beschäftigung von Übungsleitern/innen
2.
Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3.
Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
4.
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen
und
Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
5.
Sondermaßnahmen
6.
Förderung durch die Sportjugend
7.
Energiemaßnahmen
8.
Förderungen durch das Land Hessen
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
Uebungsleiter
Sportgeraete
Bauen
Foerderung_Jugend
Jugendleiter
Land_Hessen
Manager
Sondermassnahmen